Garantiebedingungen CASA NOVA LAMINEO

1. Garantiegeber

Die Classen Holz Kontor GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 18-20, 56759 Kaisersesch, räumt als Herstellerin der Bodendielen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf die erworbenen Bodenelemente nachfolgende Garantie ein.

2. Garantiezeit

Die Garantiezeit richtet sich nach der jeweiligen Produktkategorie, Produktserie sowie den technischen Eigenschaften und dem Einsatzzweck des erworbenen Produktes. Die Garantiezeit kann dem Produkteinleger entnommen werden. Die Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum und Erwerb des Produktes durch den Garantieberechtigten.

Kommt es zu einer Garantieleistung, verlängert sich nicht die Garantiefrist. Mit der Erbringung einer Garantieleistung wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt.

3. Umfang und Leistung im Rahmen dieser Herstellergarantie

3.1 Die Garantie gilt für:

Abriebschäden, Fleckenempfindlichkeit, Farbechtheit und Verriegelungssystem bei Nutzung im privaten und leichter Beanspruchung im gewerblichen Bereich.

Sollte während der Garantiezeit ein Schaden auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie einer der folgenden Leistungen seiner Wahl:

  • kostenfreie Bereitstellung von gleichwertigen Dielen zum Austausch der betroffenen Fläche
  • monetären Ausgleich

Ersatzdielen werden an die ursprüngliche Verkaufsstelle geliefert. Sollte eine Reparatur oder der Austausch der Dielen unverhältnismäßig sein, gewährt der Garantiegeber einen aliquoten Kostenersatz. Diese Leistung richtet sich nach dem Zeitwert der betroffenen Dielen. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Alter des betroffenen Fußbodens im Verhältnis zur Garantiezeit. Abhängig von der eingeräumten Garantie reduziert sich die Ersatzleistung jährlich (z.B. 15 Jahre Garantie  reduziert sich jährlich um 1/15; 25 Jahre Garantie   reduziert sich jährlich um 1/25). Der Kunde trägt bei Inanspruchnahme die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert. Die Garantieleistung umfasst in diesem Fall aber keine Ansprüche auf Übernahme von Kosten für Demontage, Montage, Neuverlegung, Transport, Lagerung, Reise-/Hotelkosten und Entsorgung der betroffenen Fläche. Diese Kosten trägt der Käufer. Unter diese Garantie fallen keine Folgeschäden, unübliche und fahrlässige Beschädigung. In einigen Ländern sind ein Ausschluss oder die Einschränkung von fahrlässigen oder Folgeschäden nicht zugelassen. In diesen Fällen finden die vorgenannten Ausschlüsse oder Einschränkungen keine Anwendung.

Ist ein Dekor seitens des Herstellers nicht mehr lieferbar, so wird gleichwertiger Ersatz aus dem jeweils gültigen Lieferprogramm geleistet.

Die gewährte Garantie beschränkt sich auf versteckte Mängel. Dabei handelt es sich um Mängel, die vor oder während des Verlegens des Laminatbodens nicht sichtbar waren.

3.2 Garantiebedingungen bei:

3.2.1 Abrieb

Als Abrieb im Sinne dieser Garantieerklärung gilt der vollständige Durchrieb der Dekorschicht auf einer Fläche von mindestens 1 cm². Bei Abrieb sind Abrieb-Erscheinungen an den Dielenkanten von der Garantie ausgeschlossen.

3.2.2 Fleckenunempfindlichkeit

Bezüglich eines geringen Anschmutzungsverhaltens gewährt CLASSEN nach Maßgabe und in den Grenzen der EN 438-2 eine Garantie unter der Voraussetzung, dass produktspezifische Nutzungs- und Pflegerichtlinien eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien wird eine Garantieleistung ausgeschlossen. Die Pflegerichtlinien können unter: https://classengroup.com/wp-content/uploads/2022/05/220407_casanova_lamineo_pflegehinweise.pdf  eingesehen werden.

3.2.3 Verriegelungssystem CASAloc / CASAloc aqua protect

Die Classen Holz Kontor GmbH garantieren die Profilstabilität bei fachgerechter Verlegung und Einhaltung unserer Vorgaben in der Verlegeanleitung, ohne Ausbrechen der wesentlichen Verriegelungselemente.

3.2.4 Erweiterte Garantiebedingungen für Laminatböden mit CASAloc aqua protect

Die erweiterten Garantiebedingungen gelten entsprechend der ISO/WD 4760:2020(E) für die Dichtigkeit der Profilverbindung und max. moderate Quellung für 24h bei Wassereinwirkung, vorausgesetzt das Wasser wird innerhalb dieses Zeitraums nach Auftreten entfernt. Die Garantie gilt nur, wenn sämtliche Verlegeanweisungen beachtet und die Allgemeinen Garantiebedingungen erfüllt wurden. Die erweiterte Garantie für Dichtigkeit und Quellschutz gilt unabhängig von der ausgelobten Produktgarantie für 10 Jahre.

Der Laminatboden mit CASAloc aqua protect und wasserabweisender Oberfläche widersteht Wasser beim Wischen sowie bei Verschütten von Wasser in üblichen Mengen im Haushalt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Wasser entstehen, welchem Reinigungsmittel oder sonstige Zusätze zugegeben wurden oder durch sonstige Flüssigkeiten hervorgerufen wurden. Des Weiteren werden Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkung aus dem Untergrund bzw. Boden sowie angrenzenden Bauteilen ausgeschlossen.

Der Boden darf nicht in sehr feuchten Bereichen, extrem trockenen Bereichen oder Bereichen mit extrem hohen Temperaturschwankungen verlegt werden. Die Garantie greift nicht bei Ereignissen, die über den normalen Gebrauch im Haushalt hinausgehen, wie z. B. stehendes Wasser, Leckagen, Flutungen, Bauschäden oder Beaufschlagung durch Regen oder Schnee bei geöffneten Fenstern/Türen.

Die Oberfläche dieses Produktes ist wasserresistent, jedoch nicht wasserfest. Ein Verlegen in Nassbereichen, wie z.B. Schwimmbädern, Schwimmbeckenbereiche, Saunen, Räume mit eingebauten Abwasserabläufen, Duschen oder Bereichen, in denen mit permanent wiederkehrender Beaufschlagung mit Wasser zu rechnen ist, ist nicht zulässig. Im Falle starker Wasseransammlung, die auch unter das Produkt gerät, sind Fäulnis und Schimmel nicht auszuschließen.

Nässe auf dem Boden muss innerhalb von 24h entfernt werden. Dehnungsfugen in Feuchträumen oder im Bereich vom Wasch- und Spülbecken, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlschränke und Gefriertruhen müssen mit einer sehr flexiblen PE- Rundschnur gefüllt und entsprechend der Verlegeanleitung mit einem elastischen

 

wasserdichten Sanitärsilikon entsprechend der Verlegeanleitung versiegelt werden. Fußleisten, Profile und Türzargen müssen an der Wand und dem Boden entlang versiegelt werden.

Die Reinigung mit professionellen Reinigungsmaschinen oder Dampfreinigern ist nicht freigegeben.

Alle Verlege- und Reinigungshinweise finden Sie auf der Produktverpackung oder unter:

Verlegeanleitung: https://classengroup.com/wp-content/uploads/2022/05/CasaNova_ML_2.0_WR_ohneTS_Rev.7.2_2021.pdf

Reinigungshinweise: https://classengroup.com/wp-content/uploads/2022/05/220407_casanova_lamineo_pflegehinweise.pdf

4. Garantiebedingungen

Diese Garantie gilt für alle Produkte der Güteklasse I der Classen Holz Kontor GmbH, die nach dem Ausstellungsdatum dieser Garantiebedingungen hergestellt wurden.

Zweite-Wahl-Produkte, Sonderposten oder andere Laminatböden, die mit einem Rabatt verkauft wurden sowie Farb-, Glanz- oder Strukturunterschiede zu Bild- und Mustermaterialien aufweisen, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

Die hier vorliegende Garantiebestimmung gilt ausschließlich für das Verlegen in Innenräumen und die damit einhergehenden klimatischen Bedingungen für Wohn- und Büroräume.

In gewerblich genutzten Räumen muss das Verlegen durch einen gewerblichen Bodenleger erfolgen.

5. Garantieausschluss

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:

  • fehlerhaftes Verlegen, Nutzung, Lagerung oder Transport der Dielen entgegen den Vorgaben in der Verlegeanleitung und unter Nichtverwendung der von CLASSEN zugelassenen oder empfohlenen Zubehörprodukte. Es sind nur Unterlagen zugelassen, die den höchsten Anforderungen der EN16354 entsprechen.
  • ungeeignete Unterboden-/Oberflächenvorbereitung
  • Verlegen von ersichtlich beschädigter
  • jegliche Veränderung an den Original-
  • normalem Verschleiß oder geringfügige Gebrauchsspuren in Form von Mikrokratzern
  • aufgrund spitzer Schuhabsätze, durch Verschieben von Möbeln und/oder durch ungeeignete Stuhlrollen oder bei Glanzveränderung durch Sand, Kies, Scheuermilch oder Klebstoff.
  • Eindrücke von spitzen oder scharfkantigen Gegenständen oder Möbelfüßen.
  • fallende, haushaltsübliche Gegenstände, wenn diese über 0,5 kg schwer sind und die Fallhöhe von 0,9 m überschritten wurde.
  • unsachgemäße Behandlung der Bodendielen infolge Verwendung im Widerspruch zum Verwendungszweck, Unfälle oder Missbrauch (Beschädigungen durch Haustiere gelten als Missbrauch).
  • unzulässige Verwendung von Schleifmitteln und unsachgemäße Pflege der Bodendielen mit ungeeigneten Reinigungsmitteln, Scheuermilch, Seifen, Wachs oder Polituren/Ölen entgegen den Herstellerempfehlungen. Die Einhaltung der Reinigungs- und Pflegehinweise ist Bedingung für die Gewährung der Garantieleistung. Die Hinweise sollten Ihnen bei Kauf vom Händler oder Verleger übergeben worden sein oder Sie erhalten diese unter casanova-boden.de
  • Fugenöffnungen, die durch unsachgemäßes Verlegen, unsachgemäße Verwendung oder durch nicht ordnungsgemäße Pflege oder Reinigung entstanden sind. Schäden infolge kontinuierlicher und hoher Temperatureinwirkung auf die Dielen.
  • Einwirkungen von Möbeln mit Rollen, Staubsaugern oder Reinigungsgeräten mit rotierenden Klopfbürsten, Spielzeug oder anderen Gegenständen.
  • Reparaturversuche in
  • Chemikalien, Glut, Feuer und
  • Haarfärbe-, Bleichmittel und andere färbende
  • Vermischung verschiedener Produktchargen

6. Geltendmachung des Garantieanspruches

Garantieanspruch hat der Kunde mit folgenden Unterlagen geltend zu machen:

  • aussagekräftige Fotos
  • Originalrechnung mit ausgewiesenem Kaufdatum, Stempel des Lieferanten / Händlers
  •  

Der Garantieanspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Auftreten des Mangels schriftlich oder durch Vorlage der vollständig ausgefüllten Garantiekarte geltend gemacht werden direkt bei CLASSEN Holz Kontor GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18-20, D-56759 Kaisersesch.

Der Garantieanspruch muss während der entsprechenden Garantielaufzeit geltend gemacht werden.

Der Typ und die Menge des Produktes muss der Originalrechnung eindeutig zu entnehmen sein. Ohne Vorlage der Rechnung kann die Garantieleistung abgelehnt werden. In der Fehlerbeschreibung muss der Produktionscode angegeben werden, der sich auf der Rückseite der betreffenden Bodendiele befindet.

Vor Anerkennung der Beanstandung behält sich CLASSEN vor, den betroffenen Fußboden vor Ort zu besichtigen oder durch Dritte besichtigen zu lassen, Fotos der betroffenen Dielen und relevanten Umgebungssituation anzufordern oder selbst zu erstellen oder die Dielen selbst zur Überprüfung des Mangels anzufordern.

Der Garantieschutz gilt innerhalb der EU.

7. Haftungsauschluss

Die Garantie ist nicht übertragbar und steht nur dem Erstkäufer zu, solange er die Dielen besitzt. Sie gilt nur für die Erstverlegung. Als Erstkäufer gilt der auf der Rechnung ausgewiesene Käufer.

Sämtliche Informationen aus Broschüren, Informationsblättern, Werbung und Marketingunterlagen, sowie Aussagen von Handelsvertretern oder Händlern sind allgemeine Informationen und sind für CLASSEN nicht bindend. Handelsvertreter und Händler sind nicht berechtigt, die Garantie zu ändern.

Die Haftung von Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Nebenabsprachen zu dieser Garantie bestehen nicht und bedürfen wie alle Änderungen, zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Alle Nebenabsprachen und Änderungen sind von einer vertretungsbefugten Person von CLASSEN zu unterzeichnen.

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig ist der Gerichtsstand: CLASSEN Holz Kontor GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18-20, D-56759 Kaisersesch

8. Gesetzliche Verbraucherrechte

Durch diese Herstellergarantie werden die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden gegen den Händler oder Hersteller aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt, die der Verbraucher unentgeltlich in Anspruch nehmen kann.

Von diesem Garantieversprechen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. Die Herstellergarantie erweitert insofern die Rechtsstellung des Kunden.

Sollten die Bodendielen mangelhaft sein, so kann sich der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auch an seinen Händler wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder eine Garantie in Anspruch genommen wird.

9. Garantiekarte

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05/2022